Holz-Qualitäten im Überblick: Fassaden- und Terrassenholz

Holz-Qualitäten im Überblick: Fassaden- und Terrassenholz

Hier finden Sie einen Überblick über die Qualitäten und Sortierbestimmungen der Hobelwaren für den Außenbereich (Terrassenholz, Fassadenholz).

Die Sortierbestimmung legt fest, welcher Anteil einer Verpackungseinheit zu der Qualitätsklasse A und B zugeordnet werden können. Bei den unterschiedlichen Produkten im Shop finden Sie die jeweilige Qualitätsbezeichnung (zB. VEH Top). Die Sortierbestimmungen sind anwendbar für alle Nadelholzarten wie Fichte und Lärche (ausgenommen BSH und KVH).

Sortierbestimmung Hobelware Außenbereich:
Bezeichnung Sortierklassenanteil
  A B
VEH A 100 % -
VEH Top 60 % 40 %
VEH AB 30 % 70 %
VEH B - 100 %

 

Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung darüber, welche Qualitätsmerkmale die Klassen VEH A und VEH B haben.

VEH A VEH B
Äste

ZULÄSSIG:

Fest verwachsene und gesunde Äste in beliebiger Anzahl, Größe max. 25 % der Brett- bzw. Profilbrettbreite. Teilweise verwachsene, rindenumrandete und tote Äste bis zu 1 Stück pro lfm über die Brettlänge beliebig verteilt, Größe bis zu 20% der Brettbreite.

Vereinzelt schwarze Punktäste bis zu 5 mm Durchmesse sind zulässig und bleiben unberücksichtigt. Bei Brettern aus Rift- und Halbriftware gelten die obigen Astgrößen +20 mm.

ZULÄSSIG:

Fest verwachsene Äste, teilweise verwachsene Äste, rindenumrandete Äste in beliebiger Anzahl.
Flügeläste und tote (nicht verwachsene) Äste bis zu 1 Stück pro lfm
über die Brettlänge beliebig verteilt. Vereinzelt schwarze Punktäste bis 5 mm Durchmesser sind zulässig und bleiben unberücksichtigt.
b > 100 mm: Astgröße max. 10% der Brett- bzw. Profilbrettbreite+40 mm.
b < 100 mm: Astgröße max. 60% der Brett- bzw. Profilbrettbreite.

Ausgeschlagene Stellen und schadhaft bearbeitete Stellen
ZULÄSSIG:
Bei max. 15% der Ware Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max.15 mm Durchmesser.
ZULÄSSIG:
Ausrisse bzw. ausgeschlagene Äste bis max. 30 mm Durchmesser.
Druckholz
ZULÄSSIG:
Sofern der Gesamteindruck nicht beeinträchtigt ist.
ZULÄSSIG
Verformung
ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist.
ZULÄSSIG:
Bretter mit Krümmung und Verdrehung, sofern eine fachgerechte Verlegung gewährleistet ist.
Harzgallen
ZULÄSSIG:
Größe bis 3 mm x 40 mm oder entsprechend 120 mm². Anzahl:bis zu 1 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 1 mm x 20 mm bleiben unberücksichtigt.
ZULÄSSIG:
Größe bis 5 mm x 60 mm oder entsprechend 300 mm². Anzahl: bis zu 3 Stück pro lfm, über die Brettlänge beliebig verteilt. Harzgallen bis 3 mm x 40 mm bleiben unberücksichtigt.
Risse

ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse (Haarrisse) auf der Sichtfläche. Bei
max. 20% der Ware durchgehende Endrisse nicht länger als die Brettbreite.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle

ZULÄSSIG:
Nicht durchgehende Oberflächenrisse auf der Sichtfläche. Durchgehende
Endrisse, nicht länger als die 1,5 fache Breite des Stückes.

NICHT ZULÄSSIG:
Ringschäle

Markröhre
ZULÄSSIG:
Bei max. 15% der Ware an der Sichtfläche bis max. 30% der Brettlänge und max. 5 mm Breite.
ZULÄSSIG
Farbe

ZULÄSSIG:
Verfärbungen auf der Rückseite. Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite bei max. 30% der Ware.
Splint gilt nicht als Verfärbung.

ZULÄSSIG:
Leichte Verfärbungen auf der Sichtseite (z.B. rote und blaue Flecken).Verfärbungen auf der Rückseite. Bei sibirischer Lärche: leichte Farbunterschiede (z.B. Wasserflecken). Splint gilt nicht als Verfärbung.

Splint
ZULÄSSIG:
Sichtseite praktisch splintfrei. Rückseite bis max. 30% der Ware bis zu 50% der Brettbreite.
ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite muss der Kernanteil zumindest über die gesamte Brettlänge vorhanden sein. Max. 30% der Sichtfläche bei max. 50% der Ware.
Pilzbefall
NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“
NICHT ZULÄSSIG:
Ausnahmen siehe Punkt „Farbe“
Insektenbefall
NICHT ZULÄSSIG NICHT ZULÄSSIG
Baumkante

ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben.

NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite

ZULÄSSIG:
Auf der Rückseite, eine fachgerechte Verlegung muss jedoch gewährleistet bleiben.

NICHT ZULÄSSIG:
Auf der Sichtseite

Rindeneinwüchse
NICHT ZULÄSSIG ZULÄSSIG:
In zulässiger Astgröße oder entsprechend in mm.

 

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